Konzert D-dur PV 187
für Oboe, Streicher und Bc. (Braun)
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Antonio Vivaldi
Konzert D-dur PV 187
für Oboe, Streicher und Bc. (Braun)

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Beschreibung:

  • Tonart: D-Dur
  • Opus: PV187
Wenn auch die weitaus grösste Zahl der überlieferten Solokonzerte Vivaldis der Violine, dem ureigenen Instrument des Komponisten, gewidmet ist, so kommt doch den Bläserkonzerten besondere Bedeutung zu, als hier das konzertante Prinzip des Wechsels zwischen vollem Orchesterklang und solistischer Auflockerung durch den Kontrast zwischen orchestralem Streicher- und solistischem Bläserklang unterstrichen wird. Im vorliegenden Oboenkonzert wird die klangliche Kontroverse aber nicht nur sukzessiv entfaltet, sondern darüberhinaus auch in die Simultaneität projiziert: In den Tuttipassagen der beiden Ecksätze wird auffallend oft die führende Stimme der Oboe und der ersten Violine von der zweiten Violine oder gar noch der Viola überlagert. Das Prinzip des Konzertierens wird sozusagen in zwei Dimensionen vorgeführt. Nur die Verwendung des Blasinstruments in der Melodiestimme ermöglicht diese Satzstruktur, ohne dass die Orientierung des Hörers verwirrt wird. Aufführungspraktische Konsequenz ist übrigens eine sehr dünne Besetzung des Streichorchesters. Unsere Ausgabe gründet sich auf das Autograph, das die Biblioteca Nazionale Universitaria in Turin aufbewahrt (Sammlung Foa VII, 368). Im Titel wird das Soloinstrument als äAubois' bezeichnet. Satz I: T. 8 (88) Bs.: letzte Note d statt e. Satz Il: T. 13: Generalbass-Bezifferung vgl. T. 2! Satz III: T. 22, 23 Bs.: zwei ersten Noten jeweils punktierte Viertelnoten statt Viertelnoten und Achtelpausen, ebenso T. 34 Va. erste Note. T. 37 Va.: erste Note Viertelnote und Achtel pause statt punktierter Viertelnote. T. 86 Ob.: erste Note nur punktierte Viertelnote (angebundene Viertelnote fehlt). Alle Zusätze des Herausgebers, die als Vorschläge angesehen werden mögen, sind in Klammern gesetzt. Das letzte Tutti des ersten Satzes (T. 81-96) ist in der Vorlage nicht ausgeschrieben, sondern wird dort durch Da-Capo-Vermerk gefordert. Jürgen Braun