Manfred Schmitz
Eine kleine Jazz-Musik für Klavier zu 2, 3, 4 Händen
Manfred Schmitz
Eine kleine Jazz-Musik für Klavier zu 2, 3, 4 Händen
- Besetzung Klavier
- Komponist Manfred Schmitz
- Ausgabe Noten
- Verlag AMA Verlag
- Bestell-Nr. AMA610368
Beschreibung:
Ein spielerischer Weg zu Swing Feeling und Improvisation gleich von Anfang an.
Vorwort
Überlegungen zu
JAZZ IM KLAVIERUNTERRICHT
Die JAZZ-Musik ist eigentlich eine Live-Musik mit all den Möglichkeiten, die Spontaneität überhaupt bieten kann: kreativ einer musikalischen Idee - eines musikalischen Einfalls - einer sich plötzlich und ungewollt ergebenden interessanten melodischen oder rhythmischen Wendung folgend, mit ihr 'spielen' - sie abändern - erweitern - verkürzen
...
Diese vitale Musik trifft nun auf ein eigentlich 'fertiges' und 'ausgereiftes' musiktheoretisches Konzept der traditionellen Musik, die eigentlich ja auch ursprünglich in ihren allerersten Anfängen eine Live-Musik war.
Somit entstehen viele Fragen wie:
- 'Passt' nun diese JAZZ-Musik in das traditionelle Theoriekonzept?
- Reicht die herkömmliche Schreibweise aus?
- Wie kann man das Notenbild jazzmässig klanglich entschlüsseln?
Die traditionelle Musik basiert ja - in grob vereinfachter Form - auf zwei musikhistorischen Entwicklungslinien:
1. Kommunikationsgründe liessen mit vielen Geburtswehen die NOTENSCHRIFT entstehen.
2. Musikhandwerkliche Ästhetik brachte musikalische FORMEN und dazugehörige 'strenge Gesetze' und ausgefeilte theoretische Grundsätze hervor.
So stehen sich nun zwei unterschiedliche Welten gegenüber:
- musikalische Spontaneität (musikantische)
- musikalische Gesetzmässigkeit (theoretische)
Die musikalischen Gesetze (oder Regeln) wollen eigentlich im positiven Sinn die Spontaneität profilieren, sozusagen dem vitalen Findling eine wirkungsvollere Form geben. Leider geht aber viel zu oft durch 'Formenliebe' die vitale Ursprünglichkeit (und somit die Seele) verloren.
In der JAZZ-Musik haben sich nun auch Regeln und Gesetze 'eingenistet' - das geschieht zwangsläufig. Was jedoch ihre Auslegung und praktische Anwendung betrifft, sollte stets ein lebendiges und freies Musizieren das Ziel sein. Denn: blosse Erfüllung von Gesetzen ist der Tod in der Musik. Zuerst war die Musik, erst dann kamen die Gesetze.
Vorwort
Überlegungen zu
JAZZ IM KLAVIERUNTERRICHT
Die JAZZ-Musik ist eigentlich eine Live-Musik mit all den Möglichkeiten, die Spontaneität überhaupt bieten kann: kreativ einer musikalischen Idee - eines musikalischen Einfalls - einer sich plötzlich und ungewollt ergebenden interessanten melodischen oder rhythmischen Wendung folgend, mit ihr 'spielen' - sie abändern - erweitern - verkürzen
...
Diese vitale Musik trifft nun auf ein eigentlich 'fertiges' und 'ausgereiftes' musiktheoretisches Konzept der traditionellen Musik, die eigentlich ja auch ursprünglich in ihren allerersten Anfängen eine Live-Musik war.
Somit entstehen viele Fragen wie:
- 'Passt' nun diese JAZZ-Musik in das traditionelle Theoriekonzept?
- Reicht die herkömmliche Schreibweise aus?
- Wie kann man das Notenbild jazzmässig klanglich entschlüsseln?
Die traditionelle Musik basiert ja - in grob vereinfachter Form - auf zwei musikhistorischen Entwicklungslinien:
1. Kommunikationsgründe liessen mit vielen Geburtswehen die NOTENSCHRIFT entstehen.
2. Musikhandwerkliche Ästhetik brachte musikalische FORMEN und dazugehörige 'strenge Gesetze' und ausgefeilte theoretische Grundsätze hervor.
So stehen sich nun zwei unterschiedliche Welten gegenüber:
- musikalische Spontaneität (musikantische)
- musikalische Gesetzmässigkeit (theoretische)
Die musikalischen Gesetze (oder Regeln) wollen eigentlich im positiven Sinn die Spontaneität profilieren, sozusagen dem vitalen Findling eine wirkungsvollere Form geben. Leider geht aber viel zu oft durch 'Formenliebe' die vitale Ursprünglichkeit (und somit die Seele) verloren.
In der JAZZ-Musik haben sich nun auch Regeln und Gesetze 'eingenistet' - das geschieht zwangsläufig. Was jedoch ihre Auslegung und praktische Anwendung betrifft, sollte stets ein lebendiges und freies Musizieren das Ziel sein. Denn: blosse Erfüllung von Gesetzen ist der Tod in der Musik. Zuerst war die Musik, erst dann kamen die Gesetze.